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"Ich bin Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg"

Zu mir kamen einmal Eltern und wollten ihr 3 Monate altes Kind taufen lassen. Wir vertieften uns in ein anregendes, tiefgehendes Gespräch über Glaube und Taufe und füllten dann noch die fehlenden Posten auf dem Anmeldungsformular aus. Dabei kamen wir zu dem Teil, in dem die Paten genannt werden. Ich fragte sie: "Welche Konfession hat der Pate habe Die Antwort aber war überraschend: "Er glaubt an Gott, ja er ist auch irgendwie Christ, aber er ist aus der Kirche ausgetreten."

Eine Situation, die wir Pfarrer und Pfarrerinnen immer häufiger erleben und dabei stoßen wir regelmäßig auf Unverständnis, wenn wir dann sagen, dass wir einen aus der Kirche ausgetretenen Paten nicht akzeptieren können: Der § 10 der Taufordnung unserer Landeskirche unterbindet es, Ausgetretene als Paten zuzulassen. "Ist das sinnvoll, Herr Pfarrer?"

Ich denke ja.

Jesus Christus hat uns einen Auftrag erteilt: " (...) Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes

und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe." (Mt 28). Wie aber können wir diesem Auftrag gerecht werden?

Mit unsere evangelische Landeskirche versuchen wir dies, indem wir Kirche als Volkskirche zu gestalten versuchen. Das heißt, wir haben uns zur Aufgebe gesetzt, ein flächendeckendes Gemeindeleben zu ermöglichen: dazu gehört regelmäßig im Gottesdienst das Evangelium zu verkünden, durch die Sakramente Taufe und Abendmahl den Gläubigen das Heil zu vermitteln, in seelischen Nöten beizustehen, einen Verstorbenen würdevoll auf seinem letzten Gang zu begleiten und auch seinen Angehörigen in ihrem Verlustschmerz zu begleiten, Konfirmanden in das Glaubenswissen und die Gemeinde einzuführen und Ehepaare den Segen auf ihren Ehebund zu legen. Darüber hinaus gibt es eine bunte Vielfalt von Gruppen und Kreisen (Frauenkreise, Kinderkirche, Besuchsdienst, Krabbelgruppen, Jungscharen, Hauskreise und viele mehr), die unsere Gemeindehäuser mit Leben erfüllen. So meinen wir, können wir dem Auftrag unseres Herrn annähernd gerecht werden.

Wer also Mitglied der Landeskirche ist, unterstützt diese Arbeit als Ganzes und im besonderen eben darin, wo er oder sie sich engagiert.

"Heißt das jetzt aber gleichzeitig, dass, wer aus der Kirche austritt, nicht glaubt?"

Natürlich kann man niemanden den Glauben absprechen, wenn er aus der Kirche austritt. Aber mit dem Austritt wird schließlich eine deutliche Distanzierung von der Organisationsform Kirche und der Ortsgemeinde dokumentiert. Anders verhält es sich, wenn jemand zu einer anderen Kirche übertritt (Römisch-Katholische Kirche, Evangelisch-Methodistische Kirche, usw.).

Es gibt einen Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK). In diesem sind alle christlichen Kirchen und Gemeinschaften verbunden, die sich gegenseitig in ihrer Arbeit anerkennen und letztlich auch das Ziel aus Johannes 10, 16 "...es werde eine Herde und ein Hirte sein" verfolgen. Zentraler Punkt dabei ist die gegenseitige Anerkennung der einmaligen Taufe im Namen des dreieinigen Gottes.

Noch ein letzter Punkt schließt sich hier noch an.

Hauptamtliche Beschäftigungsverhältnisse innerhalb unserer Kirche und Diakonie sind ebenso an die Kirchenmitgliedschaft gebunden. Durch einen Austritt erlischt von Rechts wegen ein Beschäftigungsverhältnis in Kirche oder Diakonie, sofern man nicht in eine der ACK-Kirchen übertritt.

Und das gleiche gilt für das Patenamt auch! Ein Ausgetretener kann kein Patenamt übernehmen und ein bestehendes Patenamt erlischt offiziell, wenn der Pate aus der Kirche austritt.

Mitglied in unsere Kirche zu sein bedeutet schließlich, den Glauben in unserer Welt auf vielfältige Art und Weise in die Tat umzusetzen und so dem Auftrag Jesu gerecht zuwerden:

"Gehet hin in alle Welt ..." (Mt 28).

Pfarrer z.A. Ulrich Zwißler

Was bedeutet die ACK eigentlich?

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